Go-Inno

Die Finanzspritze für Ihr Innovationsvorhaben

2015 wurde tech-solute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum go-inno-Beratungsunternehmen autorisiert. Ziel des go-inno-Programms ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks, zu erhöhen. Förderfähigen Unternehmen darf tech-solute maximal fünf Innovationsgutscheine pro Jahr ausgeben, mit denen Beratungsleistungen von tech-solute in der Summe mit bis zu 20.000 € pro Jahr gefördert werden.


Was wird gefördert?


Förderbaustein 1

Potentialanalyse (Zuschuss max. 5.500€)

Vorprüfung der Marktfähigkeit inkl. Betrachtung von Wettbewerbern und evtl. Schutzrechten

Vorprüfung der technischen Machbarkeit

Abschätzung des Realisierungsaufwandes

Qualitative Erfolgseinschätzung

Recherche nach bedarfsgerechten öffentlichen Förderprogrammen


Förderbaustein 2

Realisierungskonzept (Zuschuss max. 13.750€)

Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen

Kreativworkshop (Design-Sprint, Innovation Workshop)

Entwicklung eines technischen/technologischen Realisierungskonzepts inkl. Darstellung in CAD

Entwicklung eines organisatorischen und finanziellen Realisierungskonzepts

Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers und Kooperationsanbahnung

Rechnerische Auslegung und Belastungsanalysen (z.B. FEM)

Entwicklung eines Herstellkonzeptes inkl. Identifikation geeigneter Zulieferer

Beratung hinsichtlich Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

Information über öffentliche Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens

Begleitung bei erforderlichen Gesprächen mit Banken oder Venture Capital Gesellschaften


go-inno-Logo für Website tech-solute
euronorm Projektträger von go-inno
Zwei Elektrotechnikingenieure testen eine Komponente unter verschiedenen Bedingungen

Voraussetzungen für eine go-Inno Förderung

  1. Die Idee für ein neues oder verbessertes Produkt bzw. technisches Verfahren, z.B. durch Anwendung neuer Funktionsprinzipien und/oder neuer Technologien (es muss sich dabei nicht notwendigerweise um eine Marktneuheit handeln)
  2. Unternehmenssitz in Deutschland
  3. < 100 Beschäftigte
  4. Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme < 20 Mio. €
  5. Ersichtliches technisches und betriebswirtschaftliches Risiko. Nicht zulässig sind Weiterentwicklungen bestehender Produkte oder Verfahren durch Kombination marktgängiger Kaufteile (kein technisches Risiko), ebenso Themen, die eine reine Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen darstellen und ästhetische Produktmodifikationen (z.B. Design, Farbgebung, Styling).

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Ihr Ansprechpartner und Experte

Dr.-Ing. Dirk Schweinberger

Founder & CEO / Innovation Expert

+49 (0) 7251 93675-11

dirk.schweinberger@tech-solute.de
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