Wir entwickeln Ihr Serienprodukt

Eine ernstzunehmende Angelegenheit

Die Europäische Union stellt konkrete Anforderungen an die Produktsicherheit. Mit dem CE Zeichen erklärt der Hersteller oder Inverkehrbringer gemäß EU-Verordnung 765/2008 eigenverantwortlich gegenüber der Marktaufsicht und den Verbrauchern, „dass das entwickelte Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind“, also, dass sein Produkt mit allen für das Produkt anzuwendenden europäischen Richtlinien konform ist. Die Anbringung des CE-Zeichens ist nicht freiwillig. Jeder Hersteller, Importeur oder Händler muss für jedes Produkt prüfen, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und welche Pflichten beziehungsweise Risiken sich daraus für ihn ergeben.


CE-Konformität, ein wichtiger Baustein in der Serienentwicklung

In 10 Schritten zur erfolgreichen CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung und das damit verbundene erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren sollten sehr ernst genommen werden. Im Schadensfall wird der lückenlose Nachweis der mit der Kennzeichnung verbunden Verpflichtungen gefordert. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die EU-Konformität Ihres Produktes sicherzustellen und dies vorschriftgemäß zu dokumentieren. In folgender Übersicht sind die hierzu erforderlichen Schritte dargestellt.

  1. Bestimmungsgemäße Verwendung
    Gemeinsam legen wir den Einsatzzweck Ihres Produktes fest und die Personengruppen, die damit später umgehen sollen.
  2. CE-Richtlinien ermitteln
    Wir identifizieren die relevanten CE-Richtlinien für Ihr Produkt und der Konsequenzen hieraus. Des weiteren ermitteln wir zusätzliche Anforderungen oder konkrete Optionen im Einsatzland (sog. „Umsetzung in nationales Recht“).
  3. Harmonisierte Normen recherchieren
    Wir ermitteln, ob sog. harmonisierte Normen existieren, die auf ihr Produkt anwendbar sind.
  4. Anforderungen und Bedingungen
    Wir klären, welche spezifischen Anforderungen und Bedingungen sich aus den Normen für Ihr Produkt ableiten.
  5. Benannte Stelle
    Ob zwingend eine „Benannte Stelle“ wie bspw. ein Prüflabor oder eine andere berechtigte dritte Stelle in das Konformitätsbewertungsverfahren eingebunden werden müssen, klären wir in diesem Schritt.
  6. Konformitätsbewertungsverfahren
    Bei einer Gefährdungsanalyse bzw. Risikobeurteilung gewinnen wir Erkenntnisse zu den für Ihr Produkt relevanten Gefährdungsgruppen, Folgen hieraus, Ursprüngen der Gefährdungen sowie Gefährdungsorten. Wir legen erforderliche Schutzmaßnahmen fest und bewerten, ob das Risiko in hinreichendem Maß beseitigt oder minimiert wird.
  7. Technische Dokumentation
    Wir erstellen die Technische Dokumentation für Ihr Produkt gemäß EU-Vorgabe inkl. Betriebsanleitung, Gebrauchsanweisung, ggf. Montageanleitung, EG-Baumusterbescheinigung, Schaltplan usw.. Erforderliche Übersetzungen für Länder, in denen das Produkt verwendet wird, liefern wir mit.
  8. EU-Konformitätserklärung
    Wir erstellen die Konformitätserklärung, die Sie als Hersteller bzw. Inverkehrbringer nur noch unterschreiben müssen.
  9. CE-Kennzeichnung
    Sie dürfen nun das CE-Kennzeichen auf Ihrem Produkt inkl. Kennnummer der Benannten Stelle (sofern diese erforderlich war) anbringen z.B. als Aufdruck auf dem Typenschild.
  10. Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik
    Infolge von zuvor nicht bekannten oder erkannten Risiken können Nachprüfungen, Nachbesserungen und neue Zertifizierungen für Ihr Produkt notwendig werden. Auf Wunsch sondieren wir regelmäßig, ob Änderungen an den für Sie relevanten Normen und Richtlinien vorliegen und wie sich der Stand der Technik weiterentwickelt.

In der Abteilung Vorentwicklung Motorsägen werden wir regelmäßig mit Wünschen nach neuen Produkten und Funktionen konfrontiert. Gleichzeitig müssen wir gesetzliche Anforderungen erfüllen. Um neue Lösungskonzepte und Innovationen zu entwickeln, ist es hilfreich, bestehende Lösungswege zu verlassen. Von den ersten Konzeptideen bis hin zu Prototypen und deren Ausarbeitung schaffen wir es immer wieder, mit der Firma tech-solute, neue innovative Wege zu beschreiten.

Dr. Carel Karrar, Referent Motorsägen Vorentwicklung, ANDREAS STIHL AG & Co. KG, Waiblingen


tech-solute_Ansprechpartner-Oliver Seidel Entwicklungsleiter

Ihr Experte und Ansprechpartner

Oliver Seidel

Head of Overall Development

+49 (0) 7251 93675-21

oliver.seidel@tech-solute.de
Jetzt anrufen Zum Kontaktformular

Jetzt anrufen unter +49 (0) 7251 93675-21

Zu den weiteren Kontaktmöglichkeiten
techsolute_Ansprechpartner-Oliver_Seidel